Universitäten

Mit dem Begriff Universität (Lat. „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“) werden weltweit die staatlichen und privaten Einrichtungen bezeichnet, die sich als wissenschaftliche Hochschule verstehen und in denen auf höchster akademischer Ebene Forschung, Lehre und Studium betrieben werden. Bei den Lehrenden einer Hochschule handelt es sich in den zumeist um Professoren ihres jeweiligen Faches, die unter dem Begriff „Dozenten“ zusammen gefasst werden. Bei den Lernenden spricht man von den „Studierenden“. An deutschen Universitäten kann man sich in der Regel nur mit einer vorab schulisch erworbenen Hochschul- bzw. Fachhochschulzugangsberechtigung („Abitur“ o.ä.) als Studierender einschreiben. Bei manchen Fächern ist dafür eine erfolgreich absolvierte Zulassungsprüfung oder ein bestimmter Notendurchschnitt („numerus clausus“) nötig. Bei anderen wird der Studienplatz durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) zugewiesen. Hat man einen Studienplatz bekommen, besteht das Studium aus Grund- und Hauptstudium. Mit einer erfolgreichen Zwischen- und Abschlussprüfung erreicht man den gewünschten akademischen Grad, der auch zur Promotion berechtigt.

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